Öffentliche Auslegung gemäß § 28 Absatz 2 Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) für das geplante Naturschutzgebiet (NSG) “Schnelle Havel“ vom 22. Februar bis einschließlich 26. März 2010
Der Entwurf der Rechtsverordnung und die dazugehörigen Karten liegen im Zeitraum vom 22. Februar bis einschließlich 26. März 2010 in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Löwenberger Land, Alte Schulstraße 5 in 16775 Löwenberger Land (Haus 2, Zimmer 5) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Hinweis der Gemeindeverwaltung:
Das Naturschutzgebiet hat eine Gesamtgröße von rund 2.490 ha und berührt den Gemeindebereich nur in der Gemarkung Falkenthal, Flur 11.
Weitere Hinweise zur Bürgerbeteiligung können dem Informationsblatt entnommen werden.




